Kündigung wegen Alkohol, Drogen, Sucht

Kündigung wegen Alkohol, Drogen, Sucht

Ziele

5 bis 7 % aller Mitarbeiter gelten als alkoholabhängig, weitere 10 bis 15 % als alkoholgefährdet. Alkoholabhängige Mitarbeiter fehlen häufiger, sind öfter in Betriebsunfälle verwickelt und verursachen höhere Entgeltfortzahlungskosten. Diese Erkenntnisse zwingen die Unternehmen – nicht zuletzt aus Fürsorgegesichtspunkten – dazu, die Augen nicht zu verschließen und nach Möglichkeit (präventive) Strategien zu entwickeln und umzusetzen. Hierbei kommt den betrieblichen Vorgesetzten eine Schlüsselfunktion zu. Die Erarbeitung und Umsetzung solcher Strategien erfordert arbeitsrechtliche Kenntnisse, gerade auch um für den Fall gewappnet zu sein, dass das Arbeitsverhältnis mit dem verhaltensauffälligen Mitarbeiter gekündigt werden soll. Das Seminar vermittelt einen umfassenden Überblick über präventive und repressive Strategien im Umgang mit Alkohol und Drogen im Betrieb – aus arbeitsrechtlicher Sicht.

Inhalte

  • Betrieblicher Handlungsbedarf · Ausfallwirkungen
  • Prävention · Aufklärung · Innerbetriebliche Hilfsmodelle
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen des Alkohol- bzw. Drogenkonsums
  • Abmahnungserfordernis
  • System des krankheits- bzw. verhaltensbedingten Kündigungsschutzes
  • Unfallversicherungsrechtliche Folge
  • Verhandlungsstrategien · Einbindung des Betriebsrats

Zielgruppen

Personalleiter, Führungskräfte und Mitarbeiter aus dem Personalwesen

Methoden

Webinar, Vorträge, Besprechung von Beispielsfällen, Diskussion

Technische Vorraussetzungen

Für die Teilnahme sind ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang, Audio, ggf. Kamera und Headset erforderlich.

Referentin/Referent/Referenten

Thorsten Armborst

Programm / Online-Seminare - Digitale Weiterbildung / Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht /

 
 

Seminarnummer: BB-RF-026-w

Termin auf Anfrage
Unverbindliche Vormerkung

Dauer: 3:30 Stunden

Weiterbildungsorganisation

Gabi Pongratz
0211 4573-248
pongratz@bwnrw.de

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