Teilzeit- und Befristungsgesetz

Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht /

 

Seminarnummer: BB-RF-013

Termin auf Anfrage
Unverbindliche Vormerkung

Dauer: 0,5 Tag

Weiterbildungsorganisation

Gabi Pongratz
0211 4573-248
pongratz@bwnrw.de

Das BWNRW bietet alle Seminare, individuell angepasst, auch als firmeninterne Schulung an. Unverbindliche Inhouse-Anfrage
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Teilzeit- und Befristungsgesetz

Ziele

Die Teilnehmenden erhalten die für die Personalpraxis relevanten Informationen zu dem geänderten Teilzeit- und Befristungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Befristung von Arbeitnehmerverhältnissen, die (neue) Brückenteilzeit sowie die sog. Abrufarbeit.

Inhalte

  • Befristung: Kalendermäßige Befristung/Zweckbefristung · Schriftformerfordernis · Sachgrundbefristung · Erleichterte - sachgrundlose - Befristung · Existenzgründerbefristung · Altersbefristung · Hinausschieben über die Altersgrenze hinaus · Altersgrenzenregelungen
  • Teilzeit: Förderung der Teilzeitarbeit · Diskriminierungsverbot · Ausschreiben als Teilzeitarbeitsplatz · Erörterung/Information · Unbefristete Teilzeitarbeit gem. § 8 TzBfG · „Rückkehr auf eine Vollzeitstelle“ (§ 9 TzBfG) · Brückenteilzeit · Abrufarbeit (§ 12 TzBfG)
  • Diskutierte Neuregelung

Zielgruppen

Geschäftsführung, Personalleitung, Führungskräfte aller Unternehmensbereiche, Mitarbeitende aus den Personalbereichen

Methoden

Kurzreferate, Lehrgespräche, Erfahrungsaustausch

Referentin/Referent/Referenten

Stefan Hinz